Hinweise zu Verpackung und Entsorgung finden Sie unter „Informationen“ im Footer.

Verpackung & Entsorgung

Verpackung & Entsorgung

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Hinweise von TW-Industries zur Verpackung, Trennung, Entsorgung und Wiederverwendung. Produktspezifische Besonderheiten werden zusätzlich direkt beim jeweiligen Artikel angegeben.

Verpackungen richtig trennen

  • Verpackungen bitte möglichst vollständig entleeren und einzelne Bestandteile voneinander trennen, soweit dies ohne Werkzeug möglich ist.
  • Papier und Pappe gehören in die Altpapiersammlung.
  • Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen gehören in die örtlich vorgesehene Wertstoffsammlung.
  • Glasverpackungen werden nach den örtlichen Vorgaben und gegebenenfalls nach Farben getrennt gesammelt.
  • Saubere und unbeschädigte Versandverpackungen können nach Möglichkeit wiederverwendet werden.

Versand- und Produktverpackungen

Eine Sendung kann aus Versandkarton oder Versandtasche, Füll- und Polstermaterial, Klebeband, Etiketten sowie der eigentlichen Produktverpackung bestehen. Bitte trennen Sie diese Bestandteile entsprechend ihrer Materialien und beachten Sie die Vorgaben Ihres örtlichen Entsorgers.

Besondere Rückstände

Bei Reinigern, Gesundheitsprodukten oder Produkten mit Gefahrstoffresten sind die Hinweise auf dem Produkt und die örtlichen Entsorgungsvorgaben maßgeblich. Flüssige oder gefährliche Rückstände dürfen nicht in Ausguss, Toilette oder Umwelt gelangen. Nicht vollständig entleerte Behälter sind gegebenenfalls über eine kommunale Schadstoff- oder Sonderabfallsammlung abzugeben.

Pfand, Mehrweg und Rückgabe

Hinweise zu Pfand, Mehrwegverpackungen, Rückgabesystemen, kompostierbaren Verpackungen und sonstigen Besonderheiten werden – sofern für das Produkt relevant – im jeweiligen Onlineangebot oder auf der Verpackung ausgewiesen.

Produktspezifische Angaben

Falls erforderlich, finden Sie am Produkt Angaben zu Verpackungsmaterial, Verpackungsbestandteilen, Entsorgungsweg sowie Mehrweg, Pfand oder anderen Besonderheiten. Ohne produktspezifische Besonderheit gelten die allgemeinen Hinweise dieser Seite.

Zeitliche Einordnung der EU-Kennzeichnung

  • Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026.
  • Die harmonisierte Materialkennzeichnung gilt für betroffene Verpackungen frühestens ab dem 12. August 2028 beziehungsweise später, falls die maßgeblichen EU-Ausführungsakte einen späteren Beginn auslösen.
  • Die Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen gilt frühestens ab dem 12. Februar 2029 beziehungsweise später, falls die maßgeblichen EU-Ausführungsakte einen späteren Beginn auslösen.

Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex

Wichtiger Hinweis

Die konkreten Entsorgungswege können regional abweichen. Maßgeblich sind die Hinweise am Produkt, die Kennzeichnung der Verpackung und die Vorgaben Ihres örtlichen Entsorgers.

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